03.05.05.15z (Baden-Württemberg) Vorbereiten und Verkaufen von Katinenprodukten
- Laufende Nr
- 123
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- 03
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- 03.05.
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- 03.05.05.15z
- ORGEINHEIT
- Werksverpflegung
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Küche
- ERAAA
- Vorbereiten und Verkaufen von Katinenprodukten
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 5
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!
Planen und Vorbereiten der Lebensmittelversorgung
Planen der Standardangebotspalette sowie des Einkaufs und der Bevorratung von Kantinenprodukten unter gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach Vorgaben. Informieren über Konditionen, Preisen und Lieferbedingungen von gängigen Produkten, Weitermeldung an Einkauf. Beraten von internen Kunden bei der Planung von Veranstaltungen in küchenrelevanten Fragen.
Vorbereiten der Ausgabe von Kantinenwaren
Bestellabruf gemäß Rahmenbedingungen durchführen und sachgemäßes Einlagern (lassen) der üblichen Kantinenprodukte (z.B. Backwaren, Getränke, Kioskartikel). Wareneingangskontrolle unter Beachtung von Preis, Frische, Qualität und Verwendungsmöglichkeiten. Klären von Abweichungen. Vor- / Zubereiten von Kantinenprodukten und Befüllen der Verkaufsbehältnisse.
Ausgeben von Kantinenwaren
Verkaufen bzw. Ausgeben aller Arten von Kantinenprodukten (auch Bons) an Kantinengäste. Abrechnen der Kantinenkassen, der Ausgabeautomaten und zugehöriger Münzwechsler und Überwachen des Bargeldverkehrs. Ausgabe von Menüs (z.B. aus der Großküche, von Zulieferern) an den Ausgabestellen (z.B. Ausgabebänder, Warmtheken) sicherstellen.
Reinigen / Warten und Pflegen der Einrichtung, Geräte und des Geschirrs
Reinigen, pflegen und instand halten von Maschinen und Arbeitsgeräten, der Arbeits- und Lagerräume sowie des Essgeschirrs. Einwandfreie Funktion aller benötigten Geräte und Maschinen durch entsprechende Wartung und Pflege sicherstellen. Sachgemäße Entsorgung von Resten.
Führen von Hilfspersonal
Erstellen der Dienstpläne für die Servicemitarbeiter. Anleiten und Unterweisen des Kantinenhilfspersonals. Arbeitsausführung gemäß Vorgabe und Betriebsstandard überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
Für alle Küchen- und Kantinentätigkeiten gilt die Einhaltung der geltenden Hygiene- und
Lebensmittelrechtsvorschriften als verbindlich!
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | Die Planung der Standardangebotspalette sowie des Einkaufs und der Bevorratung von Kantinenprodukten unter gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach allgemeinen Vorgaben erfordert ein systematisches Anlernen von bis zu 6 Monaten Bezug eigentlich auf Lagerverwalter, wegen nicht Vorliegen von “Vorschlagen von Alternativen” eine Stufe geringer. A4 | 7 |
| B Ausbildung | B | |
| E Erfahrung | E | |
| D Denken | Die Planung und Verwaltung der Kantinenprodukte sowie das Beraten interner Kunden bei Veranstaltungen erfordern die Anwendung von standardisierten Lösungswegen. D2 | 3 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Das Planen und Vorbereiten der Lebensmittelversorgung sowie die Ausgabe von Kantinenwaren erfordern geringen Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen. H2 | 3 |
| K Kommunikation | Die Weitermeldung von Bedarfen, der Bestellabruf gemäß Rahmenvertrag, die Klärung von Abweichungen sowie das Beraten interner Kunden bei Veranstaltungen erfordern Abstimmungen in routinemäßigen Einzelfragen. K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung | Das Führen der Kantinenmitarbeiter erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen. F1 | 2 |
| Summe Punkte | 18 |